Die SV vertritt die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit.
Ebenso wie die Mitwirkung der Lehrkräfte und der Eltern ist auch die Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der SV unverzichtbarer Bestandteil der Schule.
Im Rahmen des Schulgesetzes wirkt die SV durch ihre Organe an Entscheidungen der Schule mit.
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