Zusammenleben, Sicherheit, Datenschutz

Im Folgenden sind einige grundlegende Selbstverpflichtungen von Schule und Eltern aufgeführt, die zum Gelingen einer guten Zusammenarbeit beitragen. Grundlage dieses Vertrages sind Leitbild und Schulprogramm der Schulgemeinde am Alexander-Hegius-Gymnasium.

1. Die Schule verpflichtet sich, bestmögliche Bedingungen für effektives Lernen zu schaffen durch die Bereitstellung angemessener äußerer Lernbedingungen, und durch Maßnahmen individueller Leistungsförderung und –überprüfung.

2. Die Eltern unterstützen die schulische Bildungsarbeit mit günstigen Lernbedingungen zu Hause. Sie sorgen für die Lernmaterialien und unterstützen ihre Kinder bei schulischen Schwierigkeiten.

3. Schule und Elternhaus unterstützen die Schüler/innen, selbstverantwortlich zu handeln. Im schulischen Bereich heißt dies, sich an Regeln zu halten, ehrlich und pünktlich zu sein, die Hausordnung zu beachten und erteilte Arbeitsaufträge zuverlässig auszuführen.

4. Unsoziales Verhalten wird in unserer Schule nicht geduldet und den Eltern unverzüglich zur Kenntnis gebracht. Die Schule bemüht sich, die persönliche und soziale Entwicklung der Schüler zu fördern. Die Schüler werden angehalten, Respekt gegenüber den Gefühlen, Bedürfnissen und dem Eigentum der anderen zu zeigen.

5. Unsere Schule ist ein öffentliches Gymnasium und nimmt Schülerinnen und Schüler aller Glaubensvorstellungen auf. Am AHG wird katholischer und evangelischer Religionsunterricht erteilt. Wir beurlauben Schüler und Schülerinnen anderer Glaubensgemeinschaften für die Teilnahme an ihren religiösen Feiertagen.

6. An unserer Schule werden Jungen und Mädchen gemeinsam unterrichtet. Eine Nichtteilnahme an koedukativen Veranstaltungen ist nicht möglich. Das gilt auch für den Sport- und Schwimmunterricht. Ebenso sind gemeinsame Klassenfahrten (Kursfahrten) der Jungen und Mädchen Teil unseres pädagogischen Programms; die Klassenfahrten (Kursfahrten) sind verpflichtend und dienen der Stärkung der Klassengemeinschaft.

7. Die Schule verpflichtet sich, die Eltern regelmäßig zu informieren und ihre Erziehungsarbeit zu unterstützen. Neben den Zeugnissen werden Informationen über Leistungen und Verhalten der Kinder durch Elternbriefe und Elterngespräche bzw. an Elternabenden gegeben. Die Homepage der Schule dient als Informationsplattform über unser Schulleben und aktuelle Termine.

8. Die Eltern verpflichten sich, im Krankheitsfall der Kinder oder bei anderen Anlässen, die zum Fernbleiben vom Unterricht führen, die Schule unverzüglich zu informieren.

9. Die Eltern nehmen an Elternabenden teil und nehmen Beratungsangebote der Schule wahr. Sie unterstützen nach eigenen Möglichkeiten die Schulgemeinschaft durch ihre aktive Mitarbeit in den Mitwirkungsgremien, bei Schulfesten, Projekten etc. .

  • Die Eltern nehmen ihre erzieherische Verantwortung gewissenhaft wahr unterstützen die Arbeit der Lehrkräfte und arbeiten konstruktiv mit der Schule zusammen.
  • Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Kinder regelmäßig und pünktlich die Schule besuchen. Im Falle einer Erkrankung erfolgt am selbigen Tag vor Unterrichtsbeginn eine Information an die Schule.
  • Die Eltern schaffen die entsprechenden Bedingungen und das Umfeld, damit ihre Kinder ihre Hausaufgaben regelmäßig und sorgfältig erledigen können.
  • Sie stellen die notwendigen Arbeits- und Lernmittel rechtzeitig bereit und halten die Kinder an, diese pfleglich zu behandeln.
  • Sie motivieren ihre Kinder zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln.
  • Sie halten ihre Kinder an, die Regeln und Normen der Schule zu unterstützen.
  • Die Eltern bestärken ihre Kinder in tolerantem und sozialem Handeln und unterstützen sie darin, Konflikte gewaltfrei zu lösen.
  • Sie nehmen aktiv am schulischen Leben teil.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit und verhalten sich im Falle von auftretenden Schwierigkeiten oder Konflikten gesprächsbereit.
  • Die Lernenden fördern die Kommunikation zwischen Eltern, Lehrkräften und Lernenden und behandeln sich mit gegenseitigem Respekt.
  • Sie fördern ein gewaltfreies Schulklima ohne Mobbing und Rassismus durch Toleranz, Disziplin und Einsicht.
  • Durch verantwortungsvollen Umgang mit Eigentum von Mitlernenden und der Schule schaffen sie eine angenehme, saubere Atmosphäre.
  • Sie sind bereit, Engagement zu zeigen, um anderen Lernenden zu helfen und eine lebendige Schulgemeinschaft zu schaffen.
  • Sie bemühen sich, Kritik in konstruktiver Weise auszuüben und nehmen diese auch an.
  • Sie erscheinen pünktlich und vorbereitet zum Unterricht, sind bereit sich anzustrengen und nehmen ihre Pflichten ernst.
  • Die Lehrkräfte respektieren die Persönlichkeit der Lernenden und achten deren
    Rechte.
  • Gegenüber den Lernenden verstehen sie sich als Vorbilder.
  • Sie fördern und fordern die Lernenden gemäß ihren Schwächen und Stärken.
  • Im Unterricht achten sie auf Disziplin und eine förderliche Lernatmosphäre und auch im außerunterrichtlichen Schulleben setzen sie die gemeinschaftlich beschlossenen Regeln durch.
  • Weder Gewalt noch Intoleranz oder Diskriminierung dulden sie in der Schule.
  • Mit den Elternhäusern arbeiten die Lehrkräfte im Interesse von Bildung und Erziehung der Lernenden zusammen.

1. Allgemeines

1.1 Alle Einrichtungen der Schule sind sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Wenn irgend- welche Sachschäden festgestellt werden, müssen sie unverzüglich dem/der Klassenlehrkräfte bzw. dem/der zuständigen Fachlehrkräfte mitgeteilt werden, um Fragen der Schadensursache und evtl. Ersatzleistung zu klären.

1.2 Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist mit Rücksicht auf Unterrichtsveranstaltungen am Nachmittag und außerhalb der Unterrichtszeiten nur mit besonderer Genehmigung der Schulleitung oder einer Lehrkraft gestattet.

1.3 Jegliche Art von Geschäftswerbung ist untersagt.

2. Verhalten im Schulgebäude

2.1 Alle Schüler:innen sind aufgefordert, ihren Anteil zur Sauberhaltung und Pflege aller Gebäudeteile, Hofanlagen und Einrichtungen beizutragen. Möbel dürfen aus Klassen- und anderen Unterrichtsräumen nur in Absprache mit einer Lehrkraft oder des Hausmeisters entfernt werden.

2.2 Die Ordnung in den Klassenräumen wird durch den/die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenlei- ter:innen, in den Fachräumen durch die zuständigen Sammlungsleiter:innen geregelt.

2.3 Mäntel, Jacken und Schirme werden an den Flurgarderoben aufgehängt, Geld und Wertge- genstände aber müssen mit in die Klassen- und Kursräume genommen werden.

2.4 Alle Fenster und Fenstertüren müssen nach dem Unterricht geschlossen werden, um Wetter- schäden zu vermeiden und Energie zu sparen. Die Fenstertüren (Unfallfluchttüren) im D- Trakt dienen nicht dem Betreten oder Verlassen der betreffenden Räume.

2.5 Fachräume dürfen aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten wer- den. Das gilt auch für die Helfer beim Vorbereiten des Unterrichts. Davon ausgenommen ist die Tätigkeit in der Schülerbücherei.

3. Verhalten auf dem Schulhof

3.1 Der Zugang zum Schulgelände ist während der Unterrichtszeit nur für Fußgänger gestattet.

3.2 Die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen ist während der allgemeinen Unterrichtszeit nur vom Kusenhook aus gestattet. Fahrräder und Mofas müssen auf dem Schulgelände geschoben werden. Sie sind in die Fahrradständer einzustellen, da sonst kein Versicherungsschutz besteht.

3.3 Auf dem Schulhof sind alle Spiele erlaubt, die die Mitschüler nicht gefährden. Das Schneeballwerfen z.B. ist aus Gründen der Sicherheit untersagt.

4. Regelung in Pausen und Freistunden

4.1 Die Schule wird für alle Schüler:innen um 7.30 Uhr geöffnet.
Fahrschüler:innen (Schüler:innen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind), können ab 7.00 Uhr das Gebäude betreten und sich im Foyer aufhalten.

4.2 In den großen Pausen gehen alle Schüler:innen auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof. Das gilt auch für die Schüler:innen der Oberstufe. Ein Aufenthalt im Foyer ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
In den großen Pausen wird das Gebäude auch nicht betreten.
Ausnahmeregeln gibt es nur nach Absprache mit Lehrkräften.
Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Alle Schüler:innen bleiben bei Regen oder Schneefall in ihren Räumen oder den sonst wie zugewiesenen Aufenthaltsbereichen. Diese Pausen werden jeweils mit einer Durchsage angekündigt.
  • Z.B. kranken Schüler:innen  kann eine Lehrkraft den Pausenaufenthalt im Klassenraum erlauben.
  • Oberstufenschüler:innen können während der Pausen in den für sie ausgewiesenen Räumen, z.B. dem Selbstlernzentrum verbleiben; diese nach Beginn der Pause aufzusuchen ist aber nicht gestattet.

4.3 Aus Sicherheitsgründen ist während der Unterrichtszeit am Vormittag nur den Schüler:innen der Sekundarstufe II das Verlassen des Schulgeländes gestattet.

4.5 Nach Unterrichtsschluss steht für auswärtige Schüler:innen der Oberstufe C 1-6 als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Schülerinnen der Sekundarstufe I halten sich im Raum F 1-1 auf. Nur in diesen Räumen darf gegessen werden.

4.6 Der Kiosk ist – ausgenommen in Regenpausen – für Schüler:innen der Sekundarstufe I nur vom Hof her zugänglich.

5. Regelung zur Nutzung von Handys und elektronischen Geräten

s. Handyordnung

6. Benutzung der Sportstätten

Für die Benutzung der Sportstätten gibt es eine eigene Regelung.

7. Gesunde Schule

7.1 Vor dem Hintergrund der Teillegalisierung und des Konsums von Cannabis durch Volljährige, wirkt das AHG im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags unterrichtlich und außerunterrichtlich auf eine suchtfreie Schule hin: Schüler:innen sollen lernen, gesund zu leben.

7.2 Im Schulgebäude ist der Cannabiskonsum in jeglicher Art und Weise verboten. Dieses Verbot gilt sowohl für Minderjährige als auch Volljährige.

7.3 Im Kontext der Teillegalisierung von Cannabis ist darüber hinaus das Mitbringen von Cannabis, E-Liquids, Alkohol und Tabak unerwünscht.

Vereinbarung zur Nutzung von mobilen elektronischen Kommunikationsmitteln und funktionsähnlichen elektronischen Geräten (im Folgenden MK genannt) auf dem Gelände des Alexander-Hegius-Gymnasiums Ahaus

Der Besitz und die Benutzung von MKs gehören heute zum Alltag (auch zum Konzept an unserer Schule). Daher ist es notwendig, eine Vereinbarung zu treffen, die den Bedürfnissen aller Beteiligten (Lehrkräfte sowie Schüler:innen) und der medialen Praxis gerecht wird, zugleich aber die in unserem Leitbild festgelegten Regeln von „Respekt“ und „Rücksichtnahme“ sowie die Anforderungen an die Sicherheit auf dem Schulgelände beachtet.

Einschränkungen:

  • Für alle Schüler:innen gilt: Der Gebrauch der MKs ist bis 07:40 Uhr in den ausgewiesenen Bereichen (vgl. Lageplan unten) erlaubt.
  • Für die Sekundarstufe I gilt: Der Gebrauch der MKs ist ab Unterrichtsbeginn bis zum Unterrichtsende (12:55 Uhr bzw. 15:20 Uhr) nicht erlaubt. Die MKs sind während dieser Zeit ausgeschaltet in der Schultasche zu verstauen.
  • Eine Ausnahme bildet die Mittagspause, hier dürfen die MKs in den ausgewiesenen Bereichen von Schüler:innen ab der 7. Klasse genutzt werden. Der Gebrauch beschränkt sich dabei auf das Nötigste.
  • Darüber hinaus gelten für die im Folgenden beschriebenen individuellen Situationen Sonderregelungen:
    • a) In dringenden Fällen erforderlicher Kommunikation können Schüler:innen in Absprache mit dem schulischen Personal (Kollegium, Sekretariat, Übermittagsbetreuung, Schulsozialarbeit) ihre Eltern über ein MK kontaktieren.
    • b) Erziehungsberechtigte von Schüler:innen die aus medizinischen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können mit der Klassenleitung ihres Kindes eine Ausnahmeregelung absprechen. Die dabei getroffenen Vereinbarungen müssen mit den Zielen dieser Handyordnung vereinbar und eindeutig sein.
    • c) Unsere Schulsanitäter:innen sollen während ihrer Dienstzeiten für die Schulgemeinschaft einfach erreichbar sein. Zu diesem Zweck führen sie auch im Unterricht eingeschaltete schuleigene Diensthandys mit.
  • Für die Sekundarstufe II gilt: Die Schüler:innen der Sekundarstufe II beschränken den Gebrauch der MKs in den Pausen und Freistunden auf das Nötigste. Für sie ist die Nutzung in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt sowie dem Oberstufenraum.
  • Vor Klausuren, Klassenarbeiten und anderen Prüfungen werden die ausgeschalteten MKs der Aufsicht führenden Lehrperson ausgehändigt, schon um nicht in den Verdacht zu geraten, man wolle einen umfangreichen Täuschungsversuch unternehmen (vgl. §13, Abs 6c APO-GOSt).
  • Auf Exkursionen, Kurs- und Klassenfahrten gelten besondere Regeln, die die Intention der Veranstaltung erhalten.
  • Die Benutzung von MKs in den ausgewiesenen Bereichen darf die Aufnahmefähigkeit für andere und anderes nur soweit einschränken, dass z.B. Durchsagen oder Ansprachen einer Lehrperson noch verstanden werden können. 

 

Konsequenzen bei Verstößen:

Grundsätzlich können Verstöße gegen diese Handyordnung erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§53 SchulG) nach sich ziehen.

Bei einfachen Verstößen gegen diese Regeln wird das MK von der Lehrkraft konfisziert. Dieses wird dann im Sekretariat ausgeschaltet hinterlegt und kann am Ende des Unterrichtstages dort abgeholt werden. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Störungen des Unterrichts) werden zusätzlich die Erziehungsberechtigten zu einem Beratungsgespräch eingeladen.

Die Nutzung eines MKs in Prüfungssituationen wird als Täuschungsversuch gewertet.

Bei einem strafrechtlich relevanten Missbrauch von MKs (z.B. die Speicherung und Verbreitung verbotener Inhalte aus dem Internet oder der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte anderer durch heimliches Filmen und Verbreiten dieser Szenen) wird die Schulleitung informiert. Unter Berücksichtigung einer vorliegenden Meldepflicht wird dann auch die Polizei eingeschaltet.  

Kommunikation und Transparenz
Regelmäßig wird diese Handyordnung den Schüler:innen zum Schuljahresbeginn im Rahmen einer Klassenleitungsstunde und den Erziehungsberechtigten bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung vorgestellt. Sie ist auch auf der Schulhomepage hinterlegt.  

Die hier beschriebene Regelung gilt nach Beschluss der Schulkonferenz vom 08.07.2025 an und wird am Ende des Schuljahres 2025/2026 von der Schulkonferenz evaluiert und gegebenenfalls nachjustiert.

 

Der Rahmen markiert die für die Nutzung des MKs ausgewiesenen Bereiche.

Für die Schüler:innen der Sekundarstufe II ist die Nutzung zusätzlich auch im Oberstufenraum erlaubt.

Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt

Institutionelles Schutzkonzept AHG Aug 2026

Allgemeine Nutzungsordnung (ANO) zur Regelung der Nutzung der vom Alexander-Hegius-Gymnasium (AHG) bereitgestellten Hardware, Software und Informationstechnologie sowie der eigenen Endgeräte durch die Schüler:innen.

Infografik zur Nutzerordnung