SCHULKONFERENZ

Teilnehmer:innen:

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreter:innen, Lehrkräfte sowie Schüler:innen an. Zur Arbeitserleichterung hat das Schulministerium eine Geschäftsordnung (BASS 17-02 Nr. 1) herausgegeben. Diese Empfehlung enthält unter anderem Informationen zu der Tagesordnung, zu Abstimmungen und Protokollen. Die Schulkonferenz kann diese übernehmen, sie ändern oder ergänzen (§§ 63 Abs. 6, 64 Abs. 5 SchulG). Allerdings sollte der Beschluss der Schulkonferenz nicht auf ein Jahr beschränkt sein.

Darüber hinaus wird vom Schulministerium eine Wahlordnung (BASS 17-01 Nr. 1) zur Verfügung gestellt, die erläutert, wie und wann welche Gremien gewählt werden. Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Wahlordnung sollten in der Schule bekannt gemacht werden. 

Vorsitz:

Schulleiter (mit beratender Stimme, lediglich bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Schulleiterin bzw. des Schulleiters).

Mitglieder im Schuljahr 2024/25

Aufgaben

  • Grundsätzliche Angelegenheiten der Schule
  • Umsetzung von Gesetzesänderungen 
  • Umgang mit landespolitischen Vorgaben (z.B. G8/G9) 
  • Informationen zu Lernstandserhebungen
  • Anschaffung neuer Lehrbücher
  • Schulinterne Entwicklung (Hausordnung, Pausengestaltung) 
  • Kooperationsvereinbarungen der Schule mit anderen Partnern
  • Vermittlung bei Konflikten innerhalb der Schule
  • Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde